Rechtsstatus für das Digitale Objekt (Pflicht)

Rechtsstatus für das Digitale Objekt (Pflicht)

Definition

Anforderungen

Die Angabe des Rechtsstatus für das Digitale Objekt ist verpflichtend. Wenn abweichende Rechte am Vorschaubild für das Digitale Objekt existieren, dann sind diese ebenfalls in den Metadaten auszuzeichnen.

Lizenzen bzw. Rechtehinweise geben an, ob und welche Restriktionen für die Nutzung des Digitalen Objektes und des Vorschaubildes in der DDB gelten. Damit die Rechteinformationen in der DDB einheitlich gekennzeichnet sind, muss die vom Datenpartner bereitgestellte Lizenz bzw. der bereitgestellte Rechtehinweis in dem Rechteangaben der Deutschen Digitalen Bibliothek zur Kennzeichnung von Rechten an Digitalen Objekten genannt sein.

Wenn für ein Digitales Objekt unterschiedliche Mediendateien mit unterschiedlichem Rechtsstatus zur Verfügung gestellt werden, muss jeder Mediendatei in den gelieferten Daten die gültige Rechteinformation zugewiesen sein. Gelten für alle Mediendateien in einer Datenlieferung dieselben Rechte, kann der Rechtsstatus von der zuständigen DDB-Fachstelle nachträglich in die Daten übernommen werden.

Ändert sich der Rechtsstatus für das Digitale Objekt oder das Vorschaubild, muss der Datenpartner diese Information an die DDB weitergeben.

Anwendung des Elementes in der DDB

Der Rechtsstatus für das Digitale Objekt wird im Portal der DDB:

  • als Filter zum Einschränken von Suchergebnissen anhand der Kriterien „Rechtsstatus“ und „Verwendbarkeit“ angeboten,

  • in der DDB-Objektseite mit einem Link auf die jeweilige Rechteinformation angezeigt.

Lieferung des Elementes an die DDB

EAD(DDB)

Der URI der Lizenz bzw. des Rechtehinweises für das Digitale Objekt wird im Attribut xlink:href im Element <extref> unterhalb des Elementes <userestrict type="dao"> angegeben.

METS/MODS

Der URI wird entweder in der <mets:dmdSec> in dem Attribut xlink:href in dem Element <mods:accessCondition> mit dem Attribut type="use and reproduction" angegeben oder in der <mets:amdSec> in dem Element <dv:license>.

DDB-MARC

Der URI der Lizenz bzw. des Rechtehinweises für das Digitale Objekt wird in datafield 540 in subfield u angegeben.

DDB-LIDO

Der URI wird im Element <lido:conceptID> als Sub-Element von <lido:rightsType> angegeben, das wiederum ein Sub-Element von <lido:rightsResource> ist. Im Attribut lido:type des Elementes <lido:conceptID> steht der Wert "http://terminology.lido-schema.org/lido00099". Im Attribut lido:type des Elementes <lido:rightsType> steht der Wert "http://terminology.lido-schema.org/lido00921".

DFF-EDM

Der URI wird in der <edm:WebResource> im Attribut rdf:resource des Prädikats <edm:rights> angegeben.

OAI-DC, DCMES

Der URI der Lizenz bzw. des Rechtehinweises wird im Element <dc:rights> angegeben.

DDB-DC_RDF/XML

Der URI der Lizenz bzw. des Rechtehinweises für das Digitale Objekt wird im Attribut rdf:resource des Elements <dcterms:license> als Prädikat von <edm:WebResource> angegeben.

Weitergabe an Europeana

Der Link zum Rechtsstatus wird im Attribut rdf:resource des Prädikats <edm:rights> im Exportdatensatz an Europeana weitergegeben (s. Dokumentation des Europeana Data Models).