Digitale Repräsentation oder Platzhalter [Feldgruppe] (Pflicht in CCC)
Neben digitalen Fotografien können digitale Medienobjekte auch in Form von Audio- oder Videodateien sowie Text oder 3D-Daten vorliegen. Die Dateien sollten in bestmöglicher Qualität zur Verfügung gestellt werden.
Sammlungsgegenstände, deren Handhabung und Betrachtung in der Herkunftsgesellschaft Restriktionen unterliegen, sind anstelle einer Abbildung mit einem Platzhalterbild zu kennzeichnen.
Die folgenden Unterseiten enthalten Hinweise zur Erfassung und zum Export von Informationen über die Mediendatei oder das Platzhalterbild:
- Link zur digitalen Repräsentation oder Verweis auf Platzhalter (Pflicht in CCC)
- MIME type der digitalen Repräsentation
- Beschreibung der digitalen Repräsentation
- Urheber*in der digitalen Repräsentation
- Nutzungsrechte der digitalen Repräsentation (Pflicht in CCC)
- Rechtewahrnehmung der digitalen Repräsentation